Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben über jede Absenz die entsprechenden Lehrpersonen zu informieren (auch Fachlehrkräfte).
Für eine längere Urlaubsdauer und für Urlaubsgesuche betreffend der Tage vor und nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig. Das schriftliche Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Urlaub an die Schulleitung zu senden.