Information vom 25. August 2021 zur Schultestungen (repetitives Testen) an der Primarschule Feusisberg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern
 
Der Bundesrat hat am 27. Januar 2021 entschieden, das repetitive Testen von asymptomatischen Personen zu fördern und die Kosten dafür zu übernehmen. Gestützt darauf hat der Regierungsrat am 23. März 2021 eine umfassende Teststrategie festgelegt, welche unter anderem die regelmässige Testung in Schulen vorsieht. Die Testung erfolgt mittels wöchentlichem PCR-Speicheltest. Dank diesem Testverfahren entfällt der Nasen-Rachen-Abstrich gänzlich.
 
Reihentests an der Primarschule Feusisberg
Die Schulen in Feusisberg und Schindellegi setzen diese Reihentest bereits seit Ende Mai um. Dies bedeutet, dass sämtliche zu testenden Personen jeweils am Mittwochmorgen eine Poolprobe abgeben. Die Kinder kennen den Ablauf des Ganzen inzwischen sehr gut.

Freiwilligkeit
Weiterhin bleibt es wie gewohnt: Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig. Wir hoffen, dass Sie als Erziehungsberechtigte die Schultestungen bei Ihrem Kind unterstützen. Die Einverständniserklärung haben Sie bereits ausgefüllt und uns retourniert. Die Datenschutzerklärung ist auf dieser Webseite unten einsehbar. Beide Dokumente gelten für sämtliche Schultestungen, welche bis zu den Herbstferien 2021 erfolgen werden.
Kinder und Jugendliche, welche innerhalb der letzten 3 Monate einen dokumentierten (mit positivem Testergebnis – Antigenschnelltest oder RT-PCR) COVID-19 Infekt erlitten haben, werden vom Screening ausgeschlossen, bis diese 3 Monate vergangen sind. So sollen falsch-positive Pools vermieden werden. Sie können danach laufend ins Screening einsteigen, wenn sie dies möchten. Wir bitten Sie, in diesem Fall auf der Einverständniserklärung einen entsprechenden Vermerk anzubringen.
 
Kosten
Die Teilnahme ist jederzeit kostenlos. Die Angabe der Krankenkassennummer auf der Einverständniserklärung ist aus folgendem Grund wichtig: Die Reihentests (repetitives Testen) werden vom Bund bezahlt. Die Einzeltests werden über die Krankenkasse abgerechnet. Auch im Falle eines Einzeltests entstehen für Sie keine Kostenfolgen, es geht lediglich um den Prozess der Abrechnungen.

Probenahme
Die Probennahme ist einfach. Ein Video zur Erläuterung dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Die Speicheltests werden vor Ort zu einer «Klassen-Probe» (Pooling, max. 10 Proben) zusammengefasst und so dem Labor übermittelt. Innert eines Tages erhält die Schulleitung das Resultat der «Klassen-Probe» zugestellt. Falls das Ergebnis eines Pools positiv ausfällt, erfolgen Einzelspeicheltests. Bis die Resultate der Einzeltests vorliegen, gelten erhöhte Schutzmassnahmen, bzw. die Kinder werden nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nach Hause geschickt.
 
Resultate Einzeltests und Verhalten  
Über die Resultate der Einzeltests werden Sie als Erziehungsberechtigte direkt vom Labor benachrichtigt. Abgesehen von Ihnen wird niemand über das individuelle Testresultat informiert. Im Falle eines positiven Testresultates Ihres Kindes ist es wichtig, dass Sie umgehend den Schulleiter oder die Klassenlehrperson informieren.

Nach Erhalt der Resultate der PCR-Einzeltests ist das Vorgehen mit Gültigkeit ab 25. August 2021 wie folgt:

  • Fällt das Resultat des PCR-Einzeltests positiv aus, muss sich die betroffene Person umgehend zu Hause in Isolation begeben und wird zeitnah vom kantonalen Contact-Tracing kontaktiert.
  • Fällt das Resultat des PCR-Einzeltests negativ aus, können diese Personen wie gewohnt zur Schule kommen. Im Übrigen gelten die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne.
  • Bei einem positiv getesteten Fall in der Klasse gelten für nicht getestete Personen die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne und die Vorgaben des Contact-Tracings. Während einer angeordneten Quarantäne arbeiten sie zu Hause. (Solange eine Klasse Präsenzunterricht hat, wird kein Fernunterricht angeboten. Die Arbeiten beziehen sich auf Wochenpläne, Hausaufgaben etc., welche selbstständig zu Hause erledigt werden können. Es besteht aber die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler am Unterricht online partizipieren zu lassen.)


Geimpfte Jugendliche oder genesene Schülerinnen und Schüler sind bei entsprechendem Nachweis von der Kontaktquarantäne befreit. Hatte sich eine Schülerin/ein Schüler bereits mit dem Coronavirus angesteckt und ist genesen, muss sie/er nicht in Quarantäne während 6 Monaten ab dem 11. Tag nach Bestätigung der Ansteckung. Erforderlich ist aber ein Nachweis, der aufzeigt, dass sich die Schülerin/der Schüler innerhalb der letzten 6 Monate mit dem Coronavirus angesteckt hat und als genesen gilt (datierter Nachweis eines positiven PCR-Tests / vom Contact-Tracing ausgestellte, datierte Isolationsbestätigung für das Kind). Ist eine Jugendliche/ein Jugendlicher vollständig geimpft, muss sie/er nicht in Quarantäne während 12 Monaten ab vollständig erfolgter Impfung. Auch hier gilt: Es ist ein Nachweis vorzulegen (Covid-Zertifikat, Impfbüchlein oder Bestätigung der erfolgten Impfung). Genesene oder vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler nehmen somit nicht am repetitiven Testen teil und besuchen auch nach Vorliegen eines positiven Einzeltests in der Klasse bei entsprechendem Nachweis weiterhin regulär den Unterricht.  


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.ps-feusisberg.com/coronavirus/ sowie unter www.sz.ch/reihentests (Schulen).
 
Wir zählen bei der Bekämpfung dieser Pandemie auf Ihre Unterstützung und danken Ihnen für Ihre Kooperation. Bei allfälligen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Schulleitung unter 043 888 25 45 oder 079 468 19 93.
 
Autor: Pascal Staub
Datum: 26. August 2021