Informationen vom 9. Dezember 2021 zur aktuellen Situation im Bereich Bildung der Gemeinde Feusisberg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern      
 

Der Bundesrat hat am 8. September 2021 beschlossen, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. Per 6. Dezember 2021 hat der Bundesrat zudem entschieden, auch die Maskenpflicht wieder auszuweiten. Diese gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Am 7. Dezember 2021 hat das Amt für Volksschulen die Ausweitung der Maskenpflicht auf die Primar- und Sekundarschule beschlossen und das Schutzkonzept entsprechend angepasst. Das neue Schutzkonzept ersetzt die Version vom 24. November 2021 und ist vorerst befristet bis zum 24. Januar 2022 gültig. Es kann auf dieser Seite ganz unten heruntergeladen werden.


Nachstehend erhalten Sie einen Überblick der Massnahmen, welche an unserer Schule gelten:   

Allgemein
Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben bestehen.

Reihentests
Seit dem 31. Mai 2021 sind die öffentlichen Volksschulen im Kanton Schwyz verpflichtet, ab der Primarstufe 3 (Zyklus 2 und 3) repetitive Tests durchzuführen. Für die Schülerinnen und Schüler, respektive deren Erziehungsberechtigte, ist die Teilnahme freiwillig. Weitere Informationen zum Thema Reihentests finden Sie auf folgender Seite: www.ps-feusisberg.com/coronavirus/reihentests.
 
Maskenpflicht an der Schule und am Arbeitsplatz   
Ab Montag, 13. Dezember 2021 gilt in allen Primar- und Sekundarschulen des Kantons eine Maskenpflicht. Diese Massnahme gilt ab der 1. Primarklasse in Innenräumen, im Unterricht und in der Betreuung, sowie für das gesamte Schulpersonal und ist vorerst befristet bis zum Montag, 24. Januar 2022. Das Amt für Volkschulen hat sich zu diesem Schritt entschieden, um den aktuell sehr stark steigenden Fallzahlen an den Schulen entgegenzuwirken und die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs vor Ort zu gewährleisten. Wie Sie dem kantonalen Schutzkonzept entnehmen können, müssen wir Kinder nach Hause schicken, welche das Maskentragen verweigern. Für die jüngsten Schülerinnen und Schüler haben wir umgehend Kindermasken angeschafft, welche wir ab Montag, 13.12.2021, gratis abgeben können. Für die älteren Kinder sind ebenfalls entsprechende Masken angeschafft. Sollte Ihr Kind eine persönliche Maske mitbringen wollen, ist dies selbstverständlich erlaubt.

 

Sollten Sie Fragen zum kantonalen Schutzkonzept haben oder eine Beschwerde anbringen wollen, wenden Sie sich bitte direkt ans Amt für Volksschulen des Kantons Schwyz, da wir als öffentliche Schule nur Umsetzer dieser Massnahmen sind.   
 
Sport- und Schwimmunterricht   

Der Sport- und Schwimmunterricht findet unter Einhaltung des Schutzkonzeptes statt. Sportarten mit engem, andauerndem Körperkontakt werden unterlassen. Die Intensität der verübten Sportarten werden an den Umstand der Maskenpflicht angepasst. Findet der Sportunterricht in der Halle statt, gilt die Maskenpflicht ab 1. Primarstufe. Für den Schwimmunterricht gilt Maskenpflicht bis und mit Nutzung der Garderobe.

 

Musikunterricht

Der Musikunterricht findet unter Einhaltung des Schutzkonzeptes statt. Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler sind unter Einhaltung der Distanzregel so ausgerichtet, dass nicht direkt zueinander gesungen oder musiziert wird. 

Klassenlager sowie Exkursionen und klassenübergreifende Projekte
Die Durchführung von Klassenlager sowie Exkursionen und klassenübergreifenden Projekten ist unter Einhaltung entsprechender Schutzkonzepte möglich. Im öffentlichen Verkehr sind die Anweisungen des Bundesrats sowie die Empfehlungen der Verkehrsbetreiber einzuhalten.

  
Veranstaltungen und Schulanlässe
Die Durchführung von Veranstaltungen und Schulanlässen mit externen Personen sind in Abhängigkeit des Einsatzes des Covid-19-Zertifikates wie folgt möglich:

Ohne Zertifikat; im Freien
Anlässe im Freien sind mit maximal 300 Personen zulässig.

Ohne Zertifikat; in Innenräumen

Die maximale Anzahl beträgt insgesamt 50 Personen. Es gilt eine Maskenpflicht für alle Personen ab 1. Primarstufe. Der erforderliche Abstand von 1.5m ist nach Möglichkeit einzuhalten. Speisen und Getränke dürfen nicht konsumiert werden.


Mit Zertifikat; sowohl im Freien wie in Innenräumen
Die zertifikatspflichtigen Besucherinnen und Besucher müssen ein Zertifikat vorweisen, welches durch die Schule kontrolliert wird. Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden.

Elterngespräche

Bei Elterngesprächen vor Ort gelten eine Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1.5m.

 
Meldepflicht bei Erkrankung   
Wenn ein Schulkind oder eine im gleichen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt, besteht weiterhin eine dringende Meldepflicht an den Leiter Bildung, Pascal Staub unter 079 468 19 93.        
 
Falls Angehörige von Schulkindern mit Covid-19-Symptomen auf ihr Testergebnis warten   
Hat eine Person aus der Familie eines Schulkindes Covid-19-Symptome und wartet auf das Testergebnis, bleibt das betroffene Kind zuhause, bis das Ergebnis der getesteten Person vorliegt. Da Ansteckungen bereits 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome möglich sind, ist diese Massnahme besonders wichtig.   
 
Vorgehen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben   
Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, befolgen Sie bitte die Empfehlungen, welche in Kooperation mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes zur Virusausbreitung bei Kindern entwickelt wurden: www.sz.ch/public/upload/assets/57319/DE_Algorithmus_Erkaeltungen_WS_2021_2022.pdf
 
Kommunikation
Wie gewohnt werden wir Sie weiterhin zeitnah über allfällige Änderungen auf unserer Homepage und via Threema informieren.   

Wir danken Ihnen für das aktive Mitwirken und das Einhalten der Massnahmen zum Schutz von uns allen. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.     
 
Freundliche Grüsse   

Corina Freimüller (Schulpräsidentin)
Pascal Staub (Leiter Bildung)

Autor: Pascal Staub   
Datum: 9. Dezember 2021