Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 28. Oktober 2020 weitere verschärfte Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekanntgegeben. Für den Schulbetrieb ergeben sich daraus keine substanziellen Änderungen. Sie erhalten nachstehend einen Überblick der Massnahmen, welche an unserer Schule gelten:
Maskenpflicht an der Schule und am Arbeitsplatz
Für alle Erwachsenen und Jugendlichen ab der Oberstufe gilt auf dem gesamten Schulareal (auch im Freien) sowie in allen Gebäuden der Primarschule der Gemeinde Feusisberg eine generelle Maskenpflicht. Dazu gehören alle Schulhäuser, die Räumlichkeiten der Tagesstrukturen sowie das Zentrum Maihof und die Bibliothek. Für die Turnhallen und das Hallenbad gilt die Maskenpflicht bis und mit Garderobe. Ein freiwilliges Tragen einer Maske ist den Schülerinnen und Schülern selbstverständlich jederzeit gestattet.
Auch am Arbeitsplatz müssen alle Lehrpersonen und das gesamte Personal im Bereich Bildung eine Maske tragen. Dies gilt auch während den Unterrichtssequenzen. Von der Pflicht ausgenommen sind Personen, die allein in einem geschlossenen Raum arbeiten oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske tragen können.
Sportunterricht
Der Turnunterricht findet weiterhin statt. Die Lehrpersonen tragen auch während des Turnens eine Maske. Auf Tätigkeiten oder Spiele mit Körperkontakt wird verzichtet. Auch der Schwimmunterricht findet weiterhin statt. Die Lehrperson trägt dabei eine Maske, ausser sie befindet sich im Wasser. Das Duschen nach dem Sportunterricht (Doppellektion Turnen und Schwimmen) findet weiterhin wie gehabt statt. Wir achten darauf, die Duschzeit möglichst kurz zu halten.
Musikunterricht
Die Bestimmungen des Schutzkonzeptes werden auch im Musikunterricht angewendet. Lehrpersonen von Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht können, wenn erforderlich, zum Vorzeigen oder Vorsingen die Maske ablegen. Dabei sind Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung der Distanzregel so ausgerichtet, dass nicht direkt zueinander gesungen oder musiziert wird.
Veranstaltungen
Für schulische Veranstaltungen bis 30 Personen (z.B. Infoabende) gilt eine Maskenpflicht und der Mindestabstand muss gleichzeitig eingehalten werden. Wir verzichten jedoch soweit als möglich auf das Durchführen von Veranstaltungen. Des Weiteren sind gemäss kantonaler Verordnung Veranstaltungen mit über 30 Personen verboten. Die Ausnahmeregelung tangiert die Schule nicht.
Meldepflicht bei Erkrankung
Wenn ein Schulkind oder eine im gleichen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt, besteht weiterhin eine dringende Meldepflicht an den Leiter Bildung, Pascal Staub unter 079 468 19 93.
Falls Angehörige von Schulkindern mit Covid-19-Symptomen auf ihr Testergebnis warten
Hat eine Person aus der Familie eines Schulkindes Covid-19-Symptome und wartet auf das Testergebnis, bleibt das betroffene Kind zuhause, bis das Ergebnis der getesteten Person vorliegt. Da Ansteckungen bereits 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome möglich sind, ist diese Massnahme besonders wichtig.
Vorgehen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben
Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, befolgen Sie bitte die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-25-09-2020.html. Dieses Vorgehen gilt auch für Kinder in der Primarschule, welche ihr 12. Lebensjahr bereits erreicht haben.
Kommunikation
Die aktuelle Situation bleibt weiterhin dynamisch, weshalb wir Sie immer so zeitnah wie möglich auf unserer Homepage und via Threema über allfällige Änderungen im Schulbereich informieren werden.
Wir danken Ihnen für das aktive Mitwirken und das Einhalten der Massnahmen zum Schutz von uns allen. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir wie gewohnt gerne für Sie da.
Freundliche Grüsse und bleiben Sie gesund,
Corina Freimüller (Schulpräsidentin)
Pascal Staub (Leiter Bildung)
Autor: Pascal Staub
Datum: 28. Oktober 2020