Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern
Der Bundesrat hat am 8. September 2021 beschlossen, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. Per 6. Dezember 2021 hat der Bundesrat zudem entschieden, auch die Maskenpflicht wieder auszuweiten. Diese gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Am 7. Dezember 2021 hat das Amt für Volksschulen die Ausweitung der Maskenpflicht auf die Primar- und Sekundarschule beschlossen und das Schutzkonzept entsprechend angepasst. Am 19. Januar 2022 wurden die Massnahmen verlängert und das Schutzkonzept angepasst. Das neue Schutzkonzept ersetzt die Version vom 7. Dezember 2021 und gilt befristet vom 24. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022. Es kann auf dieser Seite ganz unten heruntergeladen werden.
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick der Massnahmen, welche an unserer Schule gelten:
Allgemein
Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben bestehen.
Reihentests
Seit dem 31. Mai 2021 sind die öffentlichen Volksschulen im Kanton Schwyz verpflichtet, ab der Primarstufe 3 (Zyklus 2 und 3) repetitive Tests durchzuführen. Für die Schülerinnen und Schüler,
respektive deren Erziehungsberechtigte, ist die Teilnahme freiwillig. Weitere Informationen zum Thema Reihentests finden Sie auf folgender Seite: www.ps-feusisberg.com/coronavirus/reihentests.
Maskenpflicht an der Schule und am Arbeitsplatz
Ab Montag, 13. Dezember 2021 gilt in allen Primar- und Sekundarschulen des Kantons eine Maskenpflicht. Diese Massnahme gilt ab der 1. Primarklasse in Innenräumen, im Unterricht und in der Betreuung, sowie für das gesamte Schulpersonal und ist vorerst befristet bis zum Montag, 28. Februar 2022. Das Amt für Volkschulen hat sich zu diesem Schritt entschieden, um den aktuell hohen Fallzahlen an den Schulen entgegenzuwirken und die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs vor Ort zu gewährleisten. Wie Sie dem kantonalen Schutzkonzept entnehmen können, müssen wir Kinder nach Hause schicken, welche das Maskentragen verweigern. Die Absenz gilt als unentschuldigt.
Für die jüngsten Schülerinnen und Schüler haben wir Kindermasken angeschafft, welche gratis abgegeben werden. Für die älteren Kinder sind ebenfalls entsprechende Masken angeschafft. Sollte Ihr Kind eine persönliche Maske mitbringen wollen, ist dies selbstverständlich erlaubt.
Sollten Sie Fragen zum kantonalen Schutzkonzept haben oder eine Beschwerde anbringen wollen, wenden Sie sich bitte direkt ans Amt für Volksschulen des Kantons Schwyz, da wir als öffentliche
Schule nur Umsetzer dieser Massnahmen sind.
Sport- und Schwimmunterricht
Der Sport- und Schwimmunterricht findet unter Einhaltung des Schutzkonzeptes statt. Sportarten mit engem, andauerndem Körperkontakt werden unterlassen. Die Intensität der verübten Sportarten werden an den Umstand der Maskenpflicht angepasst. Findet der Sportunterricht in der Halle statt, gilt die Maskenpflicht ab 1. Primarstufe. Für den Schwimmunterricht gilt Maskenpflicht bis und mit Nutzung der Garderobe.
Musikunterricht
Der Musikunterricht findet unter Einhaltung des Schutzkonzeptes statt. Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler sind unter Einhaltung der Distanzregel so ausgerichtet, dass nicht direkt
zueinander gesungen oder musiziert wird.
Klassenlager sowie Exkursionen und klassenübergreifende Projekte
Die Durchführung von Klassenlager sowie Exkursionen und klassenübergreifenden Projekten ist unter Einhaltung entsprechender Schutzkonzepte möglich. Im öffentlichen Verkehr sind die
Anweisungen des Bundesrats sowie die Empfehlungen der Verkehrsbetreiber einzuhalten.
Veranstaltungen und Schulanlässe
Die Durchführung von Veranstaltungen und Schulanlässen mit externen Personen ist in Abhängigkeit des Einsatzes des Covid-19-Zertifikates wie folgt möglich:
Ohne Zertifikat; im Freien
Anlässe im Freien sind mit maximal 300 Personen zulässig.
Ohne Zertifikat; in Innenräumen
Die maximale Anzahl beträgt insgesamt 50 Personen. Es gilt eine Maskenpflicht für alle Personen ab 1. Primarstufe. Der erforderliche Abstand von 1.5m ist nach Möglichkeit einzuhalten. Speisen und Getränke dürfen nicht konsumiert werden.
Mit Zertifikat; sowohl im Freien wie in Innenräumen
Die zertifikatspflichtigen Besucherinnen und Besucher müssen ein Zertifikat vorweisen, welches durch die Schule kontrolliert wird. Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert
werden.
Elterngespräche
Bei Elterngesprächen vor Ort gelten eine Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1.5m ist einzuhalten..
Meldepflicht bei Erkrankung
Wenn ein Schulkind oder eine im gleichen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt, besteht weiterhin eine dringende Meldepflicht an den Leiter Bildung, Pascal Staub unter 079 468 19
93.
Falls Angehörige von Schulkindern mit Covid-19-Symptomen auf ihr Testergebnis warten
Hat eine Person aus der Familie eines Schulkindes Covid-19-Symptome und wartet auf das Testergebnis, bleibt das betroffene Kind zuhause, bis das Ergebnis der getesteten Person vorliegt. Da
Ansteckungen bereits 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome möglich sind, ist diese Massnahme besonders wichtig.
Vorgehen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben
Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, befolgen Sie bitte die Empfehlungen, welche in Kooperation mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes zur
Virusausbreitung bei Kindern entwickelt wurden: www.sz.ch/public/upload/assets/57319/DE_Algorithmus_Erkaeltungen_WS_2021_2022.pdf
Kommunikation
Wie gewohnt werden wir Sie weiterhin zeitnah über allfällige Änderungen auf unserer Homepage und via Threema informieren.
Wir danken Ihnen für das aktive Mitwirken und das Einhalten der Massnahmen zum Schutz von uns allen. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.
Freundliche Grüsse
Corina Freimüller (Schulpräsidentin)
Pascal Staub (Leiter Bildung)
Autor: Pascal Staub
Datum: 20. Januar 2022