Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Eltern
Das seit Ende Juni 2021 gültige Schutzkonzept für die Volksschule, welches auf dieser Seite heruntergeladen werden kann, hat weiterhin Gültigkeit. Nachstehend erhalten Sie einen
Überblick der Massnahmen, welche an unserer Schule gelten:
Allgemein
Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben bestehen.
Reihentests
Seit dem 31. Mai 2021 sind die öffentlichen Volksschulen im Kanton Schwyz verpflichtet, ab der Primarstufe 3 (Zyklus 2 und 3) repetitive Tests durchzuführen. Für die Schülerinnen und
Schüler, respektive deren Erziehungsberechtigte, ist die Teilnahme nach wie vor freiwillig. Weitere Informationen zum Thema Reihentests finden Sie auf folgender Seite: www.ps-feusisberg.com/coronavirus/reihentests.
Maskenpflicht an der Schule und am Arbeitsplatz
Für die Schülerinnen und Schüler gilt an der Schule keine Maskenpflicht. Ein freiwilliges Tragen einer Maske ist selbstverständlich jederzeit gestattet.
Erwachsene Personen halten untereinander und zu Schülerinnen und Schülern, wann immer möglich den Mindestabstand von 1.5m ein. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist eine Maske zu
tragen.
Die Maskenpflicht im Freien, somit auch auf dem Schulareal, ist aufgehoben.
Sport- und Musikunterricht
Der Sport- und Musikunterricht findet unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wie gewohnt statt.
Klassen- und Schulanlässe, Sporttage und Lager
Die Durchführung von klassenübergreifenden Aktivitäten, Anlässen (z.B. Schultheateraufführungen) sowie Exkursionen und Sporttagen ist wieder erlaubt. Unter Einhaltung entsprechender
Schutzkonzepte sind Schul- und Klassenlager möglich.
Veranstaltungen
Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder stattfinden.
Elterngespräche
Bei Elterngesprächen vor Ort gilt für erwachsene Personen eine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann.
Meldepflicht bei Erkrankung
Wenn ein Schulkind oder eine im gleichen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt, besteht weiterhin eine dringende Meldepflicht an den Leiter Bildung, Pascal Staub unter 079 468 19 93.
Falls Angehörige von Schulkindern mit Covid-19-Symptomen auf ihr Testergebnis warten
Hat eine Person aus der Familie eines Schulkindes Covid-19-Symptome und wartet auf das Testergebnis, bleibt das betroffene Kind zuhause, bis das Ergebnis der getesteten Person vorliegt. Da
Ansteckungen bereits 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome möglich sind, ist diese Massnahme besonders wichtig.
Vorgehen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben
Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, befolgen Sie bitte die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-25-09-2020.html. Dieses Vorgehen gilt auch für
Kinder in der Primarschule, welche ihr 12. Lebensjahr bereits erreicht haben.
Kommunikation
Wie gewohnt werden wir Sie weiterhin zeitnah über allfällige Änderungen auf unserer Homepage und via Threema informieren.
Wir danken Ihnen für das aktive Mitwirken und das Einhalten der Massnahmen zum Schutz von uns allen. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.
Freundliche Grüsse
Corina Freimüller (Schulpräsidentin)
Pascal Staub (Leiter Bildung)
Autor: Pascal Staub
Datum: 16. August 2021